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Kosten

Psychotherapie zählt zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie unterliegt besonderen Regelungen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung können verhaltenstherapeutische, systhemische, psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen durchgeführt werden. Insofern fallen in meiner Praxis Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen für die Behandllung im Rahmen des Richtlinienverfahrens keine Kosten an. 

Bei Privatversicherten erfolgt die Honorierung der durchgeführten psychotherapeutischen Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In speziellen Fällen ist eine Finanzierung über Berufsgenossenschaften oder nach dem Opferentschädigungsgesetz möglich.

Generell kann eine Psychotherapie oder Traumatherapie auch selbst bezahlt werden. Die Kosten für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.